In unserem Schwimmunterricht trainieren wir fleißig für die nächsten Ziele! Damit ihr und eure Eltern genau wisst, welche Aufgaben für das Seepferdchen, Bronze oder Silber gemeistert werden müssen, haben wir alle Anforderungen in einem praktischen Infoblatt zusammengestellt.
Was steht drin?
Alle praktischen Übungen (Schwimmstrecken, Tauchtiefe, Sprünge)
Wir nehmen die Prüfungen ganz entspannt während der regulären Unterrichtszeiten ab, sobald ihr euch sicher fühlt. Ihr müsst also nicht nervös sein – wir bereiten euch im Training Schritt für Schritt darauf vor!
Ladet euch das Merkblatt jetzt herunter und bereitet euch gemeinsam auf euren großen Prüfungstag vor!
die Wiederzulassung Ihres Kindes in der Schule nach Erbrechen oder Durchfall unterliegt den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (§ 34 IfSG), um die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern.
Wir bitten Sie dringend um Beachtung der folgenden Regelung:
Ihr Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn es mindestens 48 Stunden vollständig symptomfrei ist.
Beispiel: Wenn Ihr Kind am Montag um 10:00 Uhr das letzte Mal erbrochen hat, darf es die Schule frühestens am Mittwoch um 10:00 Uhr wieder besuchen, vorausgesetzt, es ist die gesamte Zeit symptomfrei geblieben.
Wir bitten Sie, dies gewissenhaft zu beachten, um unsere Schulgemeinschaft zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Schulleitung
Sehr geehrte Eltern,
die Sicherheit Ihrer Kinder auf dem Schulweg hat für uns höchste Priorität. In den letzten Wochen wurden jedoch zwei Verhaltensweisen beobachtet, die wir als Schulleitung mit großer Sorge betrachten und bei denen wir dringend um Ihre Unterstützung bitten.
Es wurde festgestellt, dass einige Schülerinnen und Schüler die Ampel überqueren, bevor diese das Grün-Signal anzeigt.
Dieses Verhalten ist extrem gefährlich und kann zu schweren Unfällen führen.
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind eindringlich: Die Ampel darf erst betreten werden, wenn sie GRÜN ist. Das Warten, selbst wenn es eilig ist, ist absolut notwendig.
Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen, deren Ziel die Schule im Weiherer Weg ist, steigen teilweise zu früh an der Haltestelle Gesamtschule aus, um den restlichen Weg zu Fuß zurückzulegen.
Der korrekte und sicherste Weg ist, an der Gesamtschule UMZUSTEIGEN und mit dem Bus bis zur dafür vorgesehenen Haltestelle in der Nähe der Schule im Weiherer Weg zu fahren.
Das vorzeitige Aussteigen und der Fußmarsch sind nicht vorgesehen und können zu unsicheren Situationen führen.
Wir haben diese Punkte bereits intensiv im Unterricht behandelt und die Kinder belehrt. Ihre Unterstützung von zu Hause aus, durch die wiederholte und eindringliche Besprechung dieser Regeln, ist jedoch unerlässlich, um sicherzustellen, dass sich alle Kinder sicher und regelkonform verhalten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe im Sinne der Sicherheit aller Schulkinder.
Mit freundlichen Grüßen,
J. Taubmann
Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, hat der Bundesgesetzgeber in bestimmten Krankheitsfällen gesetzliche Mitteilungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) begründet. Diese Pflichten greifen jedoch nur bei den in § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG abschließend aufgezählten, meldepflichtigen Erkrankungen; dazu gehören u.a. Keuchhusten, Masern, Scharlach und Windpocken.
Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen bei ansteckenden Krankheiten
Smartwatch und Handy (Beschluss der
Lehrerkonferenz am 22.10.2022)
- Nach kritischer Auseinandersetzung mit dem Video zur Kinder-Smartwatch „Pingonaut“ sieht das Kollegium ein Gefahrenpotential von Smart Watches (Fotos, Videos, Aufnahmen können damit gemacht werden, Schulmodus an oder aus?)
- Konsens, dass Smartwatches im Unterricht aus sein sollen, wie Handy
- Abstimmung, dass Smartwatches während der Unterrichtszeit in der Schultasche
bleiben,am Schulweg erlaubt
Einstimmiger Beschluss: Smartwatch ist während des Unterrichts in der Schultasche
- Keine Gewähr, falls aus der Tasche gestohlen wird
- Bei Regelverstoß: Recht auf Beschlagnahmung der Uhr; können dann von Eltern
abgeholt werden
- Ebenso Diskussion über Handyregelung:
- Abstimmung 1./2. Klasse:
→ Einstimmiger Beschluss: Handy kommt in die Schultasche
- Abstimmung für eine Ausnahme der Handyregelung in 3./4. Klasse:
→ einstimmiger Beschluss: Lehrer kann entscheiden, ob an Wandertagen, Ausflügen, die
Handymitnahme möglich ist; für den Unterricht explizite Erlaubnis des Lehrers
erforderlich.
Infos zu den Veranstaltungen „Bayerisches Schulsystem“ und „Übertritt“ (2./3. Klasse und 4. Klasse).
Grundschule Hollfeld-Wonsees-Plankenfels
Am Graben 4/ 96142 Hollfeld/ Tel. (09274) 95420/ Fax (09274) 95421/E-mail: [email protected]
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