Freitag, 20. Dezember Unterrichtsende 11.10 Uhr (Rewe 11.05 Uhr!!!). Busse fahren!


Weihnachtlicher Besuch der Drittklässler in der Kurzzeitpflege der Caritas


Besuch für die Erst- und Zweitklässler am 6. Dezember


Bei Unterrichtsausfall in der 5. und  6. Stunde können Schüler und Schülerinnen im Ausnahmefall bis zum regulären Unterrichtsende beaufsichtigt werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Klassenlehrerin auf.


Es gibt wieder Schulhonig

  • Für 1/2 Klassen am Dienstag, den 10. Dezember in der ersten Pause, in der Grundschule am Graben.
  • Für 3/4 Klassen am Donnerstag,  den 12. Dezember in der ersten Pause,  in der Rewe Schule.



Impressionen vom Weihnachtsmarkt


Wir gratulieren Resi und Anton zum Sieg bei der Mathemeisterschaft in Stadt und im Landkreis Bayreuth!

Wir drücken euch die Daumen für das Oberfrankenfinale!


Termine

Infos zum Radfahren, Kinotag, den Zeugnissen, Welttag des Buches, Theater, Ferien...

Termine anklicken, um mehr Informationen zu bekommen!


Danke an alle Plätzchenspender!

Wir sehen uns am Samstag auf dem Hollfelder Weihnachtsmarkt!


Infos zu den Veranstaltungen „Bayerisches Schulsystem und Übertritt“ (2./3. Klasse und 4. Klasse).

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Übertrittsabend24ALLG.pdf
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Das_differenzierte_Schulsystem_Maerz_202
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Fotos vom Lesewettbewerb


Schulschluss nach Schwimmen und Sport 3. + 4. Klasse

Bitte beachten Sie das folgende Dokument. Es geht um die Neuerung ab Montag, 04.11.2024 zum Schulschluss nach Schwimmen und Sport.

Mit freundlichen Grüßen J. Taubmann

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Schulschluss nach Sport und Schwimmen.pd
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Achtung! Die Kopfläuse gehen wieder einmal um!

Bitte beachte Sie den folgenden Brief!

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Kopflausalarm.pdf
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Unsere Mathemeisterin und unser Mathemeister!

Viel Glück in der zweiten Runde!


Die besten Mathematiker kämpften um den Titel

Mathemeister


Info zur Busbeförderung

Die Kinder haben nur das Recht, die normale Buslinie von Zuhause zur Schule  und zurück zu nutzen! Andere Ziele ( z.B. Wohnort der Oma in einem anderen Dorf) sind nicht zulässig!




Elternbeirat

Über die E-Mail:

können Sie jetzt direkt mit dem Elternbeirat Kontakt aufnehmen!


Wir begrüßen unsere neuen Erstklässler herzlich an der Schule!

Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Helfern!


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Frühlinien 24-25_00.pdf
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Mach mit! Finde Freunde fürs Leben, setze Dich für unsere Kinder ein! 

Förderverein Grundschule Hollfeld


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Rundschreiben des Fördervereins an die Eltern
2024-02_Förderverein_Rundschreiben Elter
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Hier finden Sie alles zur den Tätigkeiten des Fördervereins!
2023_Jahresrückblick Förderverein Grunds
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Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen bei ansteckenden Krankheiten

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Information für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG
Information_fuer_Eltern_nach_IfSG_2023.p
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English with Mr Taubmann

Die Kinder erfahren das Passwort im Unterricht!

Click here!


Smartwatch und Handy (Beschluss der Lehrerkonferenz am 22.10.2022)
- Nach kritischer Auseinandersetzung mit dem Video zur Kinder-Smartwatch Pingonaut sieht das Kollegium ein Gefahrenpotential von Smart Watches (Fotos, Videos, Aufnahmen können damit gemacht werden, Schulmodus an oder aus?)
- Konsens, dass Smartwatches im Unterricht aus sein sollen, wie Handy
- Abstimmung, dass Smartwatches während der Unterrichtszeit in der Schultasche bleiben,am Schulweg erlaubt
 Einstimmiger Beschluss: Smartwatch ist während des Unterrichts in der Schultasche
- Keine Gewähr, falls aus der Tasche gestohlen wird
- Bei Regelverstoß: Recht auf Beschlagnahmung der Uhr; können dann von Eltern abgeholt werden
- Ebenso Diskussion über Handyregelung:
- Abstimmung 1./2. Klasse:
Einstimmiger Beschluss: Handy kommt in die Schultasche
- Abstimmung für eine Ausnahme der Handyregelung in 3./4. Klasse:
einstimmiger Beschluss: Lehrer kann entscheiden, ob an Wandertagen, Ausflügen, die Handymitnahme möglich ist; für den Unterricht explizite Erlaubnis des Lehrers erforderlich.


Meldepflichtige Erkrankungen

Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, hat der Bundesgesetzgeber in bestimmten Krankheitsfällen gesetzliche Mitteilungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) begründet. Diese Pflichten greifen jedoch nur bei den in § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG abschließend aufgezählten, meldepflichtigen Erkrankungen; dazu gehören u.a. Keuchhusten, Masern, Scharlach und Windpocken.

 

 Entschuldigungstelefon (09274) 95420

Sie können ihr Kind schon am Vorabend, in der Nacht und vor 7.30 Uhr entschuldigen. Sprechen sie einfach auf den Anrufbeantworter. Vergessen Sie die Klasse nicht!





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Hier gehts zum Englischkurs von Mr Taubmann

Bilder anklicken!