Schulanfänger 2024
Liebe Eltern der Schulanfänger. Hier finden sie wichtige Infos zum Schulanfang. Den genauen Termin (Uhrzeit) zur Schuleinschreibung am 09. März bekommen Sie über den Kindergarten schriftlich mitgeteilt!
Einschulungskorridor
Ende der Mitteilungsfrist: Dienstag, 10. April 2024
Eltern, die sich sicher sind, dass das Kind nicht eingeschult werden soll:
Schulanmeldung/ Beratung, Freitag, den 08.03.2024 um 8.30 Uhr
Ansonsten Termin Samstag
Einschulung - Schulspiel: 9. März 2024: 8.00 Uhr/ 9.30 Uhr/ 11.00 Uhr
Mit einer Kopie der Geburtsurkunde geht es schneller!
Beginn der Schulpflicht:
a) für alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
b) regulär: für alle Kinder, die bis zum 30.9.2024 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.9.2018: Ausnahme: EINSCHULUNGSKORRIDOR (weitere Infos siehe unten)
c) auf Antrag: für Kinder, die zwischen dem 1.10. und 31.12. sechs Jahre alt werden
d) auf Antrag mit Gutachten: Kinder, die erst ab dem 1.1.2025 sechs Jahre alt werden
(geb. ab 1.1.2019)
Einschulungskorridor
für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gilt der Einschulungskorridor. Die Eltern entscheiden nach Beratung und
Empfehlung durch die Schulen frei, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät
die Schule Sie als Erziehungsberechtigte und spricht eine Empfehlung aus.
Hier ausführlich:
Bis wann müssen Eltern ihre Anträge auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung stellen?
- Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schulanmeldung an der jeweiligen Sprengelschule zu stellen.
- Falls die Erziehungsberechtigten die Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe wünschen, prüft die Schulleitung den Antrag ggf. unter Einbeziehung von
Beratungslehrkraft, Schularzt, Informationen vom Kindergarten. Über eine Zurückstellung des Kindes sollte vom Zeitpunkt der Schulanmeldung bis zum Schulbeginn entschieden werden, sie ist in
Ausnahmefällen aber noch bis zum 30. November möglich.
Bitte zur Einschulung mitbringen:
Einteilung der Klassen
Wenn innerhalb einer Schule außerdem jahrgangsreine Klassen bestehen, organisiert die Schulleitung die entsprechende Einteilung der Schüler. Nach Möglichkeit wird dabei die Anmeldung der Eltern berücksichtigt, weitere Faktoren wie der Schulweg, bestehende Freundschaften u. a. können dabei eine Rolle spielen.
Infos zu jahrgangskombinierten Klassen
Ungefähr in der Mitte gibt es auch den Film!
Machen Sie aktiv mit als Klassenelternsprecher, im Elternbeirat oder im Förderverein!
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
Art. 74
Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten
(1) 1Die gemeinsame Erziehungsaufgabe, die Schule und Erziehungsberechtigte zu erfüllen haben, erfordert eine von gegenseitigem Vertrauen getragene Zusammenarbeit.
Art. 76
Pflichten der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, auf die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten einschließlich der Verpflichtung nach Art. 56 Abs. 4 Satz 4 und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schülerinnen und Schüler zu achten und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.
Die Erziehungsberechtigten müssen insbesondere dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen.
Bemerkung: Hausaufgaben gehören ebenfalls zu den schulischen Pflichten!
Schule in Bayern - Die rechtlichen Grundlagen
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