Spendenlauf

Am Freitag, den 10. Mai findet wieder unser Spendenlauf statt! Infos demnächst hier!


Terminkalender

Infos zum Radfahren, Kinotag, den Zeugnissen, Welttag des Buches, Theater, Ferien...

Alles in unserem Terminkalender weiter unten!


Elternbeiratssitzung

Mittwoch, 24.04.2024, 19.00 Uhr in der alten Schule


Mach mit! Finde Freunde fürs Leben, setze Dich für unsere Kinder ein! 

Förderverein Grundschule Hollfeld


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Rundschreiben des Fördervereins an die Eltern
2024-02_Förderverein_Rundschreiben Elter
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Hier finden Sie alles zur den Tätigkeiten des Fördervereins!
2023_Jahresrückblick Förderverein Grunds
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Termine




Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen bei ansteckenden Krankheiten

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Information für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG
Information_fuer_Eltern_nach_IfSG_2023.p
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AB Wochenplan 23-24.pdf
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Abfahrtszeiten Frühlinien September 2023
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English with Mr Taubmann

Die Kinder erfahren das Passwort im Unterricht!

Click here!


Smartwatch und Handy (Beschluss der Lehrerkonferenz am 22.10.2022)
- Nach kritischer Auseinandersetzung mit dem Video zur Kinder-Smartwatch Pingonaut sieht das Kollegium ein Gefahrenpotential von Smart Watches (Fotos, Videos, Aufnahmen können damit gemacht werden, Schulmodus an oder aus?)
- Konsens, dass Smartwatches im Unterricht aus sein sollen, wie Handy
- Abstimmung, dass Smartwatches während der Unterrichtszeit in der Schultasche bleiben,am Schulweg erlaubt
 Einstimmiger Beschluss: Smartwatch ist während des Unterrichts in der Schultasche
- Keine Gewähr, falls aus der Tasche gestohlen wird
- Bei Regelverstoß: Recht auf Beschlagnahmung der Uhr; können dann von Eltern abgeholt werden
- Ebenso Diskussion über Handyregelung:
- Abstimmung 1./2. Klasse:
Einstimmiger Beschluss: Handy kommt in die Schultasche
- Abstimmung für eine Ausnahme der Handyregelung in 3./4. Klasse:
einstimmiger Beschluss: Lehrer kann entscheiden, ob an Wandertagen, Ausflügen, die Handymitnahme möglich ist; für den Unterricht explizite Erlaubnis des Lehrers erforderlich.


Meldepflichtige Erkrankungen

Um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, hat der Bundesgesetzgeber in bestimmten Krankheitsfällen gesetzliche Mitteilungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) begründet. Diese Pflichten greifen jedoch nur bei den in § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG abschließend aufgezählten, meldepflichtigen Erkrankungen; dazu gehören u.a. Keuchhusten, Masern, Scharlach und Windpocken.

 

 Entschuldigungstelefon (09274) 95420

Sie können ihr Kind schon am Vorabend, in der Nacht und vor 7.30 Uhr entschuldigen. Sprechen sie einfach auf den Anrufbeantworter. Vergessen Sie die Klasse nicht!





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